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Besenreiser Sklerosierung

Sie haben den Wunsch, sich ästhetisch störende Blutgefäße (Besenreiser-Varizen) entfernen zu lassen.

Besenreiser sind kleinste, in der Haut gelegene Erweiterungen von Blutgefäßen. Ihr Name kommt von dem typischen Aussehen, das einem Reisigbesen ähnelt. Besenreiser-Varizen machen keine Beschwerden, es handelt sich ausschließlich um ein ästhetisches Problem. Besenreiser können aber ein Hinweis auf ein Krampfaderleiden sein. Daher sollte vor der Behandlung untersucht werden, ob eventuell ein Krampfaderleiden für die Ausbildung der Besenreiser bei Ihnen ursächlich ist. In diesem Fall sollte eine (operative) Behandlung der Krampfadern vor der Besenreiserverödung erfolgen, um die Erfolgsaussichten der Verödungsbehandlung zu verbessern. 

Die Krankenkasseversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten der Behandlung und eventueller behandlungsbedürftiger Komplikationen. Es empfiehlt sich daher, die Kostenfrage mit Ihrem Arzt/mit Ihrer Versicherung zu klären. 

Es gibt verschiedene Methoden, um Besenreiser an den Beinen zu entfernen, z.B. durch 

• elektrischen Strom (Elektrokoagulation), 

• transkutane Radiofrequenztherapie

• Laserbehandlung, 

• „Blitzlampe“ (IPL-Technologie) und 

• Verödungsbehandlung (Sklerotherapie), zu der wir in Ihrem Fall raten. 

Im Vergleich zur Sklerotherapie ist die Lasertherapie weniger effektiv, erfordert mehrere Therapiesitzungen und ist teurer. Allerdings gibt es auch gute Indikationen für die Lasertherapie wie beispielsweise Allergie gegen Sklerotherapeutika, Spritzenphobie oder Therapieversagen nach Sklerotherapie.

Die Behandlung ist schmerzarm, deshalb kann auf eine örtliche Betäubung in aller Regel verzichtet werden. Zur Verödung von Besenreiser-Varizen punktiert der Arzt möglichst ein zentral gelegenes, feines Gefäß mit einer sehr dünnen Kanüle. Dann spritzt er das stark gefäßwandreizende Verödungsmittel in niedriger Konzentration direkt in das Gefäß ein, um dort eine sterile Entzündung auszulösen. Als Folge davon gerinnt das Blut in den behandelten Gefäßen, was sich in Form von dunkleren und deutlich sichtbareren Gefäßkonturen zeigt. Dies ist ein erwünschter Effekt und zeigt eine erfolgreiche Behandlung an. Die Blutgerinnsel werden allmählich vom Körper abgebaut. 

Manchmal werden in den Tagen nach der Behandlung diese mit geronnenem Blut gefüllten Gefäße auch geöffnet und die Blutgerinnsel herausgepresst, um ein besseres ästhetisches Ergebnis zu erzielen und Pigmentverschiebungen möglichst zu vermeiden. Im Laufe des Heilungsprozesses verkleben die Gefäßwände miteinander und verschließen das Gefäß, wodurch es weniger sichtbar wird. 

Von einigen Anwendern wird vor dem Verödungsmittel eine sehr kleine Menge Luft in das Gefäß geleitet (sog. Air- block-Methode), um das Blut besser aus dem Gefäß zu verdrängen und so eine höhere Konzentration des Verödungsmittels an der Gefäßinnenwand zu erreichen. Gelegentlich wird auch ein feiner Schaum, bestehend aus Luft und Verödungsmittel, verwendet. Sind diese Verfahren bei Ihnen vorgesehen, werden Sie darüber gesondert aufgeklärt. Oft wird direkt nach der Gabe des Verödungsmittels das be- handelte Gefäß mit einem Druckverband versehen. 

In der Regel verläuft die Verödungsbehandlung komplikationsarm. Trotz aller Sorgfalt kann es jedoch zu Komplikationen kommen, die weitere Behandlungsmaßnahmen/Operationen erfordern. Die Häufigkeitsangaben sind eine allgemeine Einschätzung und sollen helfen, die Risiken untereinander zu gewichten. Sie entsprechen nicht den Definitionen für Nebenwirkungen in den Beipackzetteln von Medikamenten. Vor- und Begleiterkrankungen und individuelle Besonderheiten können die Häufigkeiten von Komplikationen wesentlich beeinflussen. 

Gelegentlich kommt es zu Entzündungsreaktionen kleinster Gefäße im Bereich um die behandelten Venen, die als Hautrötung sichtbar sind (sog. „Matting“). Diese Reaktion bildet sich meist nicht von allein zurück, ggf. wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Laserbehandlung zur ästhetischen Korrektur erforderlich. In Einzelfällen ist das ästhetische Ergebnis mit bleibender fleckiger Rötung im Bereich der Injektionsstelle sogar deutlich schlechter als vor der Behandlung. 

Die Injektion des Verödungsmittels kann selten zu Schwellungen, Krustenbildung, örtlichen Gewebeschäden (Spritzenabszessen, generalisierte Infektionen, Nekrosen) und anschließender Vernarbung sowie zu vorübergehenden, sehr selten auch zu bleibenden Nervenschädigungen (sehr selten mit Taubheitsgefühl oder erhöhter Berührungsempfindlichkeit) führen. 

In seltenen Fällen können Sehstörungen nach Schaumsklerosierung auftreten, die aber nur wenige Minuten anhalten; dauerhafte Störungen der Sehfähigkeit wurden bislang nicht beobachtet. 

In manchen Fällen kommt es in Folge der Behandlung zu Pigmentverschiebungen der Haut, d.h., die behandelten Hautareale verfärben sich – meist nur vorübergehend – hell oder dunkel (meist bräunlich). Je mehr Pigment in der Haut ist (dunkler Hauttyp oder auch bei Sonnenbräune), desto eher kann es zu einer Pigmentverschiebung kommen. Daher sollten Sie nach einer Verödungstherapie für 4-6 Wochen Sonne und Solarium meiden. 

Durch die in sehr geringer Menge verwendete Luft bei der Airblock-Methode ist eine Gefährdung extrem unwahrscheinlich 

Unter Umständen ist nach einer Verödungstherapie auch kleinster Gefäße sogar das Risiko einer tiefen Beinvenenthrombose denkbar, insbesondere bei einer (Ihnen eventuell bislang nicht bekannten) familiären Thromboseneigung (Thrombophilie). 

Sehr selten kommt es bei gefährdeten Patienten zum Auslösen eines Migräneanfalls. 

Allergie/Unverträglichkeit (z.B. auf Latex, Medikamente) führt sehr selten zu einem akuten Kreislaufschock, der intensivmedizinische Maßnahmen erfordert. Äußerst selten sind schwerwiegende, u.U. bleibende Schäden (z.B. Organversagen, Hirnschädigung, Lähmungen). Leichtere allergische Reaktionen können vorübergehend Schwellung, Juckreiz, Niesen, Hautausschlag, Schwindel oder Erbrechen verursachen. 

Eine eventuell durchgeführte Kompressionsbehandlung kann zu lokalen (z.B. Pflasterreaktion, Unverträglichkeit, Blasenbildung) oder weiteren Komplikationen (Durchblutungsstörungen bei Gefäßerkrankungen/Diabetes) führen, die vorübergehend oder auch dauerhaft sein können. 

Da aufgeschäumte Verödungsmittel stärker wirken, ist bei deren Anwendung die Wahrscheinlichkeit für unerwünschte Komplikationen auch höher. 

Bitte fragen Sie im Aufklärungsgespräch nach allem, was Ihnen wichtig oder noch unklar ist! 

Die Behandlung gelingt meist, aber eine Garantie auf vollständige und dauerhafte Entfernung der Besenreiser kann leider nicht gegeben werden, da sich behandelte Gefäße wieder eröffnen oder sich neue Besenreiser bilden können. Wie viele Behandlungssitzungen nötig sind, richtet sich nach der Anzahl zu behandelnder Besenreiser, da jeweils eine bestimmte Menge von Verödungsmittel nicht überschritten werden sollte. 

Bitte informieren Sie mich, welche Medikamente Sie einnehmen. Ich werde dann entscheiden, ob und wann diese Medikamente abgesetzt bzw. durch andere Mittel ersetzt werden müssen; dazu gehören insbesondere blutgerinnungshemmende Medikamente (z.B. Marcumar®, Aspirin®, Plavix®, Pradaxa®, Xarelto®, Eliquis®, Lixiana°). Legen Sie bitte vorhandene Patientenausweise (z.B. Marcumar®, Diabetiker, Schrittmacher, Allergie) vor. 

Unmittelbar nach der Behandlung empfiehlt es sich, einen 30 Minuten langen Spaziergang zu unternehmen. Dazu sollten Sie bequemes Schuhwerk ohne hohe Absätze tragen. Durch die Bewegung im Sprunggelenk wird die sog. Muskel – Gelenk – Pumpe betätigt, um so einer Beinvenenthrombose vorzubeugen. 

Die Kompression der behandelten Gefäße oder des gesamten behandelten Beines wird unterschiedlich gehandhabt. Manchmal wird nur punktuell für kurze Zeit komprimiert (lokale Pflasterkompression) oder es wird durch elastische Binden oder Kompressionsstrümpfe für einige Tage behandelt. 

Um das Auftreten von Pigmentverschiebungen der Haut zu verhindern, vermeiden Sie unbedingt eine Sonnenbelichtung (auch Solarium) in den ersten 4-6 Wochen nach der Behandlung. Ist dies nicht möglich, verwenden Sie eine Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor 25 oder höher. 

Im Falle von Sehstörungen dürfen Sie nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.