Flüssig oder als Schaum
- Flüssige Verödung für Besenreiser und kleine Krampfadern
- Schaumverödung unter Ultraschall für größere Seitenäste und Stammvenen
- Schaumsklerosierung als mögliche Option statt einer erneuten OP bei wiederkehrenden Krampfadern, die von der Leiste oder Kniekehle ausgehen
- Nach 2–3 Wochen entferne ich bei Bedarf verbliebene Blutgerinnsel (Thrombektomie)
Meist sind mehrere Sitzungen nötig.
Möglicher Nutzen
- Ambulant: Die Verödung erfolgt in der Ordination, ohne Narkose.
- Schonend: keine Schnitte – nach einem 30-minütigen Spaziergang gehen Sie nach Hause.
- Gezielt: Größere Venen behandle ich unter Ultraschallkontrolle.
Mögliche Nebenwirkungen und Risiken
- Blutergüsse, Verhärtung und Druckschmerz entlang der Vene
- Bräunliche Hautverfärbung, die sich meist über Monate zurückbildet
- Neue, sehr feine Äderchen („Matting“)
- Selten Hautschäden, Thrombose oder vorübergehende Seh- bzw. migräneartige Beschwerden; sehr selten allergische Reaktionen
Wann eine Behandlung nicht möglich ist
Bekannte Allergie gegen Polidocanol, akute Thrombose oder Lungenembolie, Entzündungen im Behandlungsbereich, schwere arterielle Durchblutungsstörung, eingeschränkte Mobilität, Schwangerschaft. Bei Schaumverödung zusätzlich: offenes Foramen ovale und Migräne.
Nach der Behandlung
- Direkt danach 30 Minuten gehen
- Kompressionsstrumpf wie besprochen tragen
- 4–6 Wochen keine direkte Sonne und kein Solarium
Kosten der Behandlung
Erstgespräch
- Beratung per Videosprechstunde, je 30 Minuten75 €
- oder persönliche Erstuntersuchung in der Ordination, je 30 Minuten, statt Online-Beratung185 €
- Ärztliche Dokumentation (einmalig: Arztbrief, Aufklärungsbogen und Honorarnote)25 €
Behandlung in der Ordination
- Ultraschall der Beinvenen, bis 20 Min. (jede weiteren 20 Minuten 50 €)65 €
- Schaumverödung von Krampfadern, pro Sitzung240 €
- Thrombektomie nach Verödung, inkl. Ultraschallkontrolle95 €
- Verödungsprotokoll inkl. Ultraschall, 2 × Schaum + 2 × Thrombektomie560 €
Bei medizinischer Indikation erhalten Sie eine Honorarnote zur Einreichung; die Krankenkasse erstattet einen Teil. Es gelten die Wahlarzt-Bedingungen.




